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Wenn Sie Besitzer diverser Finanzanlagen sind und ein Fondsdepot haben, kann es durchaus sinnvoll sein, für neue Fonds-Anteile ein Zweitdepot anzulegen. Diese Vorgehensweise kann ihnen dabei helfen Steuern zu sparen, die ansonsten seit der Abgeltungssteuereinführung anfallen würden. Sinnvoll ist es daher die Problematik des steuerlichen „first-in, first-out“-Verfahrens im Fondsdepot zu umgehen.
Ursache ist die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer: Sie haben zum Beispiel Fondsanteile (z.B. aus Fondssparplänen), die Sie vor dem 01.01.2009 angeschafft haben. Seit dem 01.01.2009 haben Sie aber weitere Fondsanteile in ihr Fondsdepot zugekauft (z.B. im Rahmen eines Fondssparplanes).
| Kauf | Stücke | Preis | Akt. Kurs | Gewinn (vor Steuern) | Abgeltungs- steuer |
|---|---|---|---|---|---|
| Fondsanteile vor dem 01.01.2009 | 100 | 90 € | 110 € | 2.000,00 € | steuerfrei |
| Fondsanteile nach dem 01.01.2009 | 100 € | 100 € | 110 € | 1.000,00 € | steuerpflichtig |
| Summe / Gewinn | 200 | 110 € | 3.000,00 € |
Angenommen Sie wollen jetzt 100 Anteile aus ihrem Fondsdepot verkaufen, so unterstellt das Finanzamt gemäß „first-in, first-out“, dass Sie die steuerfreien Anteile verkaufen. Damit sparen Sie zwar auf die 2.000 € Gewinn die Abgeltungssteuer, zukünftige Gewinne (aus den später angeschafften Fondsanteilen im Fondsdepot) sind aber voll abgeltungssteuerpflichtig – egal wie lange Sie die Anteile in ihrem Fondsdepot halten und wie hoch daraus resultierenden Gewinne sind!
Daher ist es unter Umständen günstiger, wenn Sie ihr Fondsdepot genau überprüfen und anstatt der Fondsanteile die aus der Zeit vor dem 01.01.2009 stammen, die Fondsanteile die nach dem 01.01.2009 angeschafft wurden verkaufen. Damit bleiben nämlich die zukünftigen Gewinne aus den „alten“ 100 Fondsanteilen steuerfrei. Hierfür müssen Sie alle zukünftigen Fondskäufe über ein Zweitdepot laufen lassen. Damit können Sie selbst entscheiden, ob sie steuerfreie oder steuerpflichtige Gewinne realisieren wollen.