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Eine Abfindung erhalten die Aktionäre einer Aktiengesellschaft, wenn diese durch eine andere übernommen wird. Dabei wird die Barabfindung und eine Abfindung durch Aktientausch unterschieden. Beim Aktientausch erhalten die Aktionäre für die Anteile der übernommenen Aktiengesellschaft Aktien des übernehmenden Unternehmens. Auch eine Mischung aus Barabfindung und Aktientausch ist denkbar. Generell wird als Abfindung die Entschädigung bezeichnet, welche auf Grund eines gesetzlichen Anspruchs oder einer vertraglichen Vereinbarung geleistet wird. Eine Abfindung soll die Nachteile, die durch die Auflösung eines Vertragsverhältnisses entstanden sind, ausgleichen.