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Ad hoc Publizität

Börsenlexikon

Wie wird sicher gestellt, dass wichtige Nachrichten an die Anleger kommen?

Als Ad hoc Publizität wird die Pflicht eines Aktienunternehmens bezeichnet, nach der er verpflichtet ist, Informationen, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen können, sofort zu veröffentlichen. Damit soll vor allem Insidergeschäften entgegengewirkt und eine hohe Markttransparenz erreicht werden. Das Wesen der Ad hoc Publizität wird im § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes geregelt. Vor einer Veröffentlichung der Informationen in Medien, die einer breiten Masse zugänglich sind, müssen die Handelsplätze an denen die Aktien und deren Derivate gehandelt werden und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über den Vorgang informiert werden. Die BaFin schreitet dann ein, wenn ad hoc Mitteilungen verspätet, falsch, unvollständig oder gar nicht herausgegeben werden. Werden die Pflichten zur Ad hoc Publizität verletzt, drohen hohe Schadensersatzpflichten gegenüber den Aktionären des Unternehmens.
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