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Akkreditiv

Börsenlexikon

Definition und Bedeutung im internationalen Handel

Ein Akkreditiv, auch bekannt als Letter of Credit (LoC), ist ein häufig verwendetes Instrument im internationalen Handel. Es handelt sich um eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Käufer und einem Verkäufer, die von einer Bank ausgestellt wird und Zahlungsbedingungen für den Waren- oder Dienstleistungsaustausch festlegt. Das Akkreditiv bietet beiden Parteien Sicherheit und Vertrauen, indem es die Zahlungsabwicklung an bestimmte Bedingungen knüpft. In diesem Lexikonartikel werden wir genauer auf den Zweck, die Arten und den Ablauf eines Akkreditivs im internationalen Handel eingehen.

Zweck des Akkreditivs

Der Hauptzweck eines Akkreditivs besteht darin, das Zahlungsrisiko für sowohl den Käufer als auch den Verkäufer zu minimieren. Im internationalen Handel sind die Parteien oft in verschiedenen Ländern ansässig und haben möglicherweise keine etablierte Geschäftsbeziehung. Durch die Nutzung eines Akkreditivs kann der Verkäufer sicher sein, dass er Zahlung für seine Waren oder Dienstleistungen erhalten wird, solange er die vereinbarten Lieferbedingungen erfüllt. Gleichzeitig hat der Käufer die Gewissheit, dass er die Waren oder Dienstleistungen erhält, wie sie im Vertrag vereinbart wurden, bevor er die Zahlung leistet.

Arten von Akkreditiven

Es gibt verschiedene Arten von Akkreditiven, die je nach den Bedürfnissen und Vereinbarungen der Parteien verwendet werden können. Hier sind einige gängige Arten:

  1. Importakkreditiv: Dieses Akkreditiv wird vom Käufer (Importeur) eröffnet, um sicherzustellen, dass die Zahlung erst erfolgt, wenn die vereinbarten Lieferbedingungen erfüllt sind.

  2. Exportakkreditiv: Dieses Akkreditiv wird vom Verkäufer (Exporteur) angefordert, um sicherzustellen, dass er Zahlung für die gelieferten Waren oder Dienstleistungen erhält.

  3. Bestätigtes Akkreditiv: Bei einem bestätigten Akkreditiv gibt eine zweite Bank, in der Regel die Bank des Verkäufers, eine zusätzliche Garantie ab. Dies erhöht die Sicherheit für den Verkäufer, da er nun sowohl das Akkreditiv der ausstellenden Bank als auch die Bestätigung der Bank seines eigenen Landes hat.

  4. Unbestätigtes Akkreditiv: Bei einem unbestätigten Akkreditiv gibt es keine zusätzliche Bestätigung durch eine zweite Bank. Der Verkäufer verlässt sich ausschließlich auf das Akkreditiv der ausstellenden Bank.

Ablauf eines Akkreditivs

Der Ablauf eines Akkreditivs im internationalen Handel umfasst verschiedene Schritte, die von allen beteiligten Parteien befolgt werden müssen. Hier ist eine allgemeine Beschreibung des typischen Ablaufs:

  1. Vereinbarung: Käufer und Verkäufer einigen sich auf die Verwendung eines Akkreditivs als Zahlungsinstrument und legen die Bedingungen fest, einschließlich des Akkreditivtyps, des Betrags, der Lieferbedingungen und der Dokumente, die zur Zahlungsabwicklung benötigt werden.

  2. Eröffnung des Akkreditivs: Der Käufer beantragt bei seiner Bank die Eröffnung eines Akkreditivs. Die Bank prüft die Kreditwürdigkeit des Käufers und stellt das Akkreditiv aus, das dann an die Bank des Verkäufers übermittelt wird.

  3. Benachrichtigung an den Verkäufer: Die Bank des Verkäufers benachrichtigt diesen über das Akkreditiv und die darin festgelegten Bedingungen.

  4. Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen: Der Verkäufer versendet die Waren oder erbringt die Dienstleistungen gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen.

  5. Dokumentation und Präsentation: Der Verkäufer sammelt die erforderlichen Dokumente gemäß den Vorgaben des Akkreditivs, z. B. Handelsrechnung, Frachtbrief, Versicherungszertifikat usw. Diese Dokumente werden dann der Bank des Verkäufers zur Prüfung und Vorlage vorgelegt.

  6. Prüfung und Zahlung: Die Bank des Verkäufers überprüft die vorgelegten Dokumente und stellt sicher, dass sie den Bedingungen des Akkreditivs entsprechen. Wenn alles in Ordnung ist, erfolgt die Zahlung an den Verkäufer.

  7. Zahlung an die ausstellende Bank: Die Bank des Verkäufers reicht die Dokumente bei der ausstellenden Bank ein und erhält die Zahlung gemäß dem Akkreditiv.

Fazit

Akkreditive spielen eine wichtige Rolle im internationalen Handel, da sie sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer Sicherheit bieten. Sie ermöglichen es den Parteien, Vertrauen aufzubauen und das Zahlungsrisiko zu minimieren. Durch die Einhaltung des festgelegten Ablaufs und die genaue Erfüllung der vereinbarten Bedingungen können reibungslose Transaktionen im internationalen Handel gewährleistet werden.

Das Akkreditiv ist ein Verfahren, welches beim internationalen Handel zur Anwendung kommt. Schließen ein Importeur und ein Exporteur ein Vertrag über den Kauf bzw. Verkauf einer Sache, entstehen für beide Seiten gewisse Risiken. So ist der Käufer dem Risiko ausgesetzt, dass der Exporteur trotz Zahlung nicht liefert. Der Verkäufer begegnet dem Risiko, dass der Käufer trotz Lieferung nicht zahlen könnte. Um diese Risiken zu minimieren kommt bei internationalen Geschäften oftmals das Verfahren des Akkreditiv zur Anwendung. Dazu stellt der Importeur nach Abschließen des Kaufvertrages bei seiner Bank, welche dadurch zur Akkreditivbank wird, den Antrag für ein Akkreditiv. Die Akkreditivbank wird dadurch dazu verpflichtet an die Bank des Exporteurs, welche als avisierende Bank bezeichnet wird, eine Zahlung, den Akkreditivbetrag, zu leisten, sobald gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Diese werden zwischen Exporteur und Importeur vereinbart. So wird festgelegt, welche Dokumente des internationalen Handels bis wann vorzulegen sind. Sobald der Exporteur alle geforderten Dokumente, der Akkreditivbank fristgerecht hat zukommen lassen, veranlasst die Bank die Zahlung auf ein Konto der avisierenden Bank des Exporteurs. Im Anschluss wird das Konto des Importeurs durch die Akkreditivbank belastet. Durch das Akkreditiv geht die Akkreditivbank ein abstraktes Zahlungsversprechen ein, welches als losgelöst vom eigentlichen Kaufvertrag gilt. Die Vorteile des Exporteurs sind, dass er durch das Zahlungsversprechen der Bank keine Rücksicht auf die Bonität des Käufers nehmen muss. Auch ist er, bei fristgerechter Lieferung und Aushändigung der Dokumente, vom Abnahmerisiko befreit. Allerdings entsteht durch das Akkreditiv ein Dokumentenrisiko. Sobald die geforderten Dokumente fehlerhaft oder nicht fristgerecht eingereicht wurden, verfällt die Zahlungsverpflichtung der Akkreditivbank. Der Vorteil des Käufers besteht darin, dass bei einem Akkreditiv nur eine Zahlung geleistet wird, wenn alle Dokumente korrekt und fristgerecht vorgelegt wurden. Das Risiko für den Importeur besteht darin, dass den Dokumenten durch das Akkreditiv eine sehr hohe Bedeutung zukommen und eine tatsächliche Prüfung der Ware nicht vorkommt. Demnach kann ein Schaden entstehen, wenn die Ware nicht den Akkreditiv-Dokumenten entspricht. Allerdings kann im Akkreditiv-Vertrag gefordert werden, dass eine Warenprüfgesellschaft die Qualität der Lieferung durch entsprechende Dokumente belegt, welche ebenfalls als Voraussetzung für die Zahlung des Akkreditivbetrages gelten können.

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