Aktivgeschäfte

Börsenlexikon
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Was sind Aktivgeschäfte?

Geschäfte, die auf der Aktiv-Seite der Bilanz einer Bank verbucht werden müssen, werden als Aktivgeschäfte bezeichnet. So fällt die Kreditvergabe, also beispielsweise das Gewähren eines Dispositionskredites oder eines Hypothekenkredites, in die Kategorie der Aktivgeschäfte. Sie werden dann unter der Position Forderungen an den Kunden, welche ein Bestandteil der Aktivseite ist, geführt. Dabei werden täglich fällige, kurzfristige, mittelfristige und langfristige Forderungen unterschieden. Das Gegenstück zu den Aktivgeschäften sind die Passivgeschäfte. So werden all diejenigen Transaktionen bezeichnet, aus denen der Bank Verbindlichkeiten entstehen. Dazu gehört beispielsweise das Leihen von liquiden Mitteln von einer anderen Bank.