Amtlicher Handel

Börsenlexikon
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Welche Forderungen wurden für den amtlichen Handels gestellt?

Als amtlicher Handel wurde bis zum 1. November 2007 ein Börsensegment an der Deutschen Börse genannt. Dieser fusionierte mit dem geregelten Markt zum regulierten Markt. Darin stellten amtliche Kursmakler nach definierten Festlegungsverfahren die Börsenkurse. Unternehmen, die am amtlichen Handel teilnehmen wollten, mussten höchsten Anforderungen nachkommen. So mussten die Unternehmen strenge Bilanzierungsvorschriften einhalten, eine Kapitalflussrechnung aufstellen, ein Börsenprospekt erstellen und ad-hoc Veröffentlichungspflichten nachkommen. Auch musste der Streubesitz der Unternehmensaktien mindestens 25 % betragen. Auch der regulierte Markt, der dem amtlichen Handel folgte, stellt ähnlich hohe Anforderungen an die Unternehmen, um eine möglichst hohe Transparenz für die Anleger zu gewähren. Ihm gegenüber steht der Freiverkehr, wo weniger hohe Transparenzanforderungen gestellt werden.