Anlageausschuss

Börsenlexikon
Anzeige
Smartbroker entdecken
Jetzt Smartbroker
Smartbrokerplus

Wer wird für den Anlageausschuss zur Hilfe gebeten?

Der Anlageausschuss einer Kapitalanlagegesellschaft setzt sich aus mehreren Fachleuten zusammen. Seine Aufgabe besteht darin, das Management eines Investmentfonds bei Anlageentscheidungen zu beraten. Der Anlageausschuss soll also Empfehlungen für Käufe und Verkäufe geben bzw. Vorschläge des Fondsmanagements beurteilen. Damit Investmententscheidungen auf fundiertem Wissen beruhen, werden zur Beratung oftmals Experten aus der Branche, in die investiert werden soll, in den Anlageausschuss berufen. So werden etwa zur Beurteilung von Investments in der Energiebranche, Personen befragt, die länger in diesem Sektor tätig waren. Die Zusammensetzung des Anlageausschusses wird vom Aufsichtsrat der Kapitalanlagegesellschaft bestimmt. Der Anlageausschuss hat Einfluss auf die langfristige Anlagestrategie und soll dabei die Interessen der Anleger wahren.