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Anlageberatung

Börsenlexikon
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Zwischen wem findet die Anlageberatung statt?

Als Anlageberatung wird ein Gespräch zwischen einem Finanzmarktexperten und einem Kunden verstanden. Bei ihr werden geplante Investitionen des Anlegers, beispielsweise in Aktien, Fonds oder Immobilien, diskutiert. Dabei werden dem Kunden sowohl Chancen, als auch Risiken eines geplanten Investments aufgezeigt. Im Gegensatz zur Vermögensverwaltung liegt die Anlageentscheidung letztendlich beim Kunden. Eine Anlageberatung wird vorrangig von Kreditinstituten und Finanzberatern angeboten. Sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin. Im § 1 Abs. 1a Nr. 1a des Kreditwesengesetzes (KWG) wird die Anlageberatung definiert. Dabei ist zu beachten, dass bei der Beratung die persönlichen Umstände des Privatanlegers berücksichtigt werden müssen. Die Anlageberatung ist für gewöhnlich kostenpflichtig. Allerdings ist eine gewöhnliche Beratung in Form eines Kundengesprächs bei einer Bank kostenlos. Für weiterreichende Gespräche, etwa zur Vorsorgeplanung, sind dagegen Gebühren zu zahlen. Diese können in Form eines Honorars direkt anfallen oder in Form von Provisionen für vermittelte Anlageprodukte auftauchen.