Anrechnungsverfahren

Börsenlexikon

Warum gilt das Anrechnungsverfahren nicht mehr?

Das Anrechnungsverfahren war ein System der Körperschaftssteuer, mit dem ein Anteilseigner die gezahlte Körperschaftssteuer auf ausgeschüttete Dividenden vollständig auf sein zu versteuerndes Einkommen anrechnen konnte. Das Anrechnungsverfahren galt in Deutschland von 1977 bis 2000. Auf Grund von Zweifeln, ob das Anrechnungsverfahren auch in einem gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum angewandt werden kann, wurde es durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Dieses wurde wiederum durch das Teileinkünfteverfahren und die Abgeltungssteuer im Jahr 2009 abgelöst. Wobei das Teileinkünfteverfahren hauptsächlich für Erträge im Betriebsvermögen und die Abgeltungssteuer für Erträge im Privatvermögen genutzt wird.
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