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Auftrag

Börsenlexikon

Wie nennt man die Anweisung zu einer finanziellen Transaktion?

Unter Auftrag versteht man in Börsenkreisen die Anweisung an einem Broker zu einer finanziellen Transaktion. Dies kann sowohl eine Anweisung zum Kaufen, als auch zum Verkaufen von Wertpapieren und anderen Finanzprodukten sein. Dabei wird bei der Erteilung von Aufträgen oftmals eine Beschränkung angegeben, wie lange diese Gültigkeit besitzen. Soll ein Auftrag nur für einen Tag Gültigkeit besitzen, wird er mit dem Orderzusatz GFD (Good for Day) versehen. Soll ein Auftrag dagegen solange gültig bleiben, bis er widerrufen wird, bekommt der den Zusatz GTC (Good till Canceled). Wird die augenblickliche Erfüllung eines Auftrags verlangt, wird er durch den Orderzusatz IOC (Immediate or Cancel) ergänzt. Kommt es zu keiner Ausführung, wird der Auftrag sofort gelöscht. Auch können Aufträge so gestellt werden, dass sie entweder zur Markteröffnung, nämlich mit dem Zusatz MOO (Market on Open), oder zur Marktschließung, mit Hilfe des Orderzusatzes MOC (Market on Close), durchgeführt werden.
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