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Als Ausfallwahrscheinlichkeit wird die Wahrscheinlichkeit bezeichnet, nach der Schuldner ihren offenen Forderungen in einem bestimmten Zeitraum nicht nachkommen können und es damit nicht zu einer Zahlung oder Rückzahlung kommt. Dabei wird in den offenen Forderungen zumeist zwischen Krediten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterschieden. Zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit werden potentielle Schuldner nach ihrer Bonität in Klassen eingeteilt. Dabei müssen Schuldner, bei denen eine höhere Wahrscheinlichkeit des Zahlungsausfalles droht, dieses größere Risiko für den Gläubiger durch höhere Zinszahlungen ausgleichen. Banken müssen auf Grund gesetzlicher Vorschriften für Schuldner mit einer größeren Ausfallwahrscheinlichkeit, höhere Eigenkapitalreserven bereitstellen.