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Das Auslands Investment Gesetz oder abgekürzt AuslInvestmG regelte die Vorschriften für den Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen in Deutschland. Das Auslands Investment Gesetz und das Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) wurden durch das Investitionsmodernisierungsgesetz reformiert und im Investmentgesetz (InvG) zusammengefasst. Dort werden u.a. in den §§ 135 – 140 InvG Vorschriften für den Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen aufgestellt. So müssen beispielsweise ausländische Kapitalanlagegesellschaften in ihrer Heimat einer Aufsichtsbehörde unterliegen oder auch Verkaufsprospekte für ihre Kunden ausgeben. Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Auslands Investments sind im Investmentsteuergesetz (InvStG) zu finden.