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Außerbörsliches Geschäft

Börsenlexikon
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Was ist ein außerbörsliches Geschäft?

Bei einem außerbörslichen Geschäft wendet sich der Anleger an seine Depotbank und verlangt den Abschluss eines außerbörslichen Geschäfts. Daraufhin nimmt die Bank des Anlegers Kontakt zur Handelsabteilung des Emittenten auf und erfragt die verbindlichen Geld-Brief-Kurse für das gewünschte Produkt. Diese Information gibt die Bank sofort an den Kunden weiter, der nun das außerbörsliche Geschäft bestätigen oder ablehnen kann. Der Anleger bekommt beim außerbörslichen Geschäft zuerst den Kurs genannt und muss sich danach entscheiden. Darüber hinaus entfällt bei einem außerbörslichen Geschäft die Maklercourtage, die bei Börsenorders fällig wird. Außerbörsliche Geschäfte werden auch als OTC- Geschäfte (Over-The-Counter) bezeichnet.