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Das Außerordentliche Ergebnis ist die Differenz der von einem Unternehmen erwirtschafteten Außerordentlichen Erträgen und Außerordentlichen Aufwendungen in einem Geschäftsjahr. Außerordentliche Aufwendungen, sind solche, die nicht in die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens fallen und normalerweise einmalig sind, beispielsweise Schäden durch Naturkatastrophen, Kosten durch einen Börsengang oder Gerichtskosten. Auch der andere Teil vom Außerordentlichen Ergebnis, die Außerordentlichen Erträge fallen nicht in die normale Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Beispiele dafür sind Zuschüsse aus öffentlicher Hand oder der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen. Das Außerordentliche Ergebnis wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Außerdem ist das Außerordentliche Ergebnis nach HGB § 277 Abs. 4 im Anhang der Bilanz genau zu erläutern.