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Als Aval oder Aval-Kredit bezeichnet man eine Bürgschaft oder eine Garantie, die ein Kreditinstitut im Auftrag eines Schuldners gegenüber einem Dritten gewährt. Durch den Aval ist das Kreditinstitut verpflichtet bei Zahlungsausfall des Schuldners dem Gläubiger die offene Schuld zu begleichen. Auf Grund des Avals bestehen also 2 Schuldverhältnisse nebeneinander. Das Hauptschuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Und ein Nebenschuldverhältnis zwischen Kreditinstitut und Gläubiger, dass nur dann aktiviert wird, wenn der Schuldner nicht leistet. Für die Übernahme des Avals verlangt die Bank vom Schuldner eine Gebühr, die sogenannte Aval-Provision. Allerdings werden nur selten mehr Sicherheiten verlangt, da nur Kunden mit höchster Bonität einen Aval gewährt bekommen. Die Bank hat Avalkredite in der Bilanz als Eventualverbindlichkeiten zu verbuchen.
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