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Bankenaufsicht

Börsenlexikon

Gibt es eine europäische Bankenaufsicht?

Die Bankenaufsicht hat die Aufgabe, Tätigkeiten der Finanz- und Kreditinstitute zu überwachen. Die Ziele der Bankenaufsicht sind im Artikel 6 des Kreditwesengesetzes zusammengefasst. So soll beispielsweise verhindert werden, dass die anvertrauten Vermögenswerte gefährdet werden. Auch sollen etwaige schlechte Konsequenzen für die gesamte Volkswirtschaft durch die Überwachung vermieden werden. Dabei teilen sich in der Bundesrepublik die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufgaben der Bankenaufsicht. Die BaFin kontrolliert, dass nur geprüfte Banken ihre Dienste anbieten. Außerdem untersucht sie, ob die Banken die Pflichten, die das Kreditwesengesetz vorschreibt, einhalten. So ist dort beispielsweise festgehalten, wie hoch die Eigenkapitalquote einer Bank sein muss oder wie groß die Liquiditätsquote zu sein hat. Die Deutsche Bundesbank übernimmt die operative Bankenaufsicht. So überwacht die Bundesbank Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und sonstige eingereichte Unterlagen der Kreditinstitute. Außerdem führt die Bundesbank im Rahmen ihrer Pflichten der Bankenaufsicht auch Aufsichtsgespräche mit den Instituten durch. Das erste Gesetz zur Bankenaufsicht trat 1934 als Reichsgesetz über das Kreditwesen in Kraft. Jenes kann als Vorläufer des gegenwärtigen Kreditwesengesetesz, welches 1962 eingeführt wurde, gesehen werden. Auf Grund von neuen Entwicklungen muss es ständig aktualisiert werden.
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