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Als Bankprovisionen bezeichnet man Vergütungen, die Kreditinstitute von ihren Kunden für ihre Serviceleistungen verlangen, insbesondere für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Dabei kann jedes Institut unterschiedliche Bankprovisionen verlangen. Gewöhnlich liegen diese zwischen 1 % und 2 % des Handelsbetrages, auch Fixbeträge je Auftrag sind möglich. Die Provision eines Wertpapiermaklers wird auch als Courtage bezeichnet. Bei neu ausgegebenen Aktien fallen im Normalfall keine Bankprovisionen an. Bankprovisionen sowie andere Gebühren, wie beispielsweise der Ausgabeaufschlag, gehören zu den Transaktionskosten, welche vom Investor unbedingt berücksichtigt werden sollten.