Barausgleich

Börsenlexikon
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Wie wird der Geldbetrag genannt, den ein Investor bei Optionsgeschäften an Stelle der Lieferung eines Sachwertes erhält?

Als Barausgleich bezeichnet man den Empfang eines Geldbetrages anstatt der physischen Lieferung eines Sachwertes oder eines Wertpapiers, etwa wenn diese nicht lieferbar sind (z.B. Indexoptionsscheine). Ein Barausgleich findet vor allem bei Optionsgeschäften statt. Dort wird er aus der Differenz des Schlussabrechnungskurses des Objektes (z.B. einer Aktie) und dem Ausübungspreis der Option ermittelt. Erwirbt ein Investor beispielsweise eine Option auf eine Aktie mit einem Ausübungspreis von 100 € und die Aktie notiert am Verfallstag bei 110 €, bekommt der Anleger einen Barausgleich in Höhe von 10 €. Ohne diesen könnte der Investor die Aktie für 100 € kaufen und am Kassamarkt wieder für 110 € verkaufen. Auch im Futurehandel, z.b. bei Financial Futures, finden Barausgleiche statt. Ob bei Optionsgeschäften oder im Futurehandel ein Barausgleich statt findet, wird in den Emissionsbedingungen geregelt. Er wird auch als Cash-Settlement bezeichnet.