Basiszinssatz

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Was regelt der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz ist ein geregelter Zinssatz, gemäß § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In Rechtstexten und Gesetzen wurde sich oft auf den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bezogen. Ab dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) wurde der Diskontsatz abgeschafft und ein Basiszinssatz geschaffen und in das BGB übernommen. Der Basiszinssatz ist variabel und wird in Deutschland seit dem 1. Januar 2002 von der Deutschen Bundesbank gemäß § 247 BGB berechnet. Er betrug nach § 247 Abs. 1 BGB zunächst 3,62 % und wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli um die Prozentpunkte angepasst, um welche sich seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes geändert hat. Die Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Er betrug nach § 247 Abs. 1 BGB zunächst 3,62 % und wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli um die Prozentpunkte angepasst, um welche sich seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes geändert hat. Die Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Die Änderung des Basiszinssatzes wird umgehend nach dem 1. Januar und 1. Juli von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben.