Betriebliche Altersvorsorge

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Wie werden Versorgungsleistungen durch den Arbeitgeber bei Alter genannt?

Eine betriebliche Altersversorgung, kurz bAV liegt vor, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und ist in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) verankert. Für die betriebliche Altersvorsorge existieren mehrere Möglichkeiten der Anwendung, dies wären u.a. die Direktzusage: Arbeitgeber bildet Rückstellungen; frei in der Art der Geldanlage, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein die Unterstützungskasse: Rückgedeckt oder „reservepolsterfinanziert“; gewährt formal keinen Rechtsanspruch, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein die Pensionskasse: Selbständiges Versicherungsunternehmen; die Unterstützungskasse: Rückgedeckt oder „reservepolsterfinanziert“; gewährt formal keinen Rechtsanspruch, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein Einzahlungen sind steuerlich limitiert die Pensionskasse: Selbständiges Versicherungsunternehmen; Einzahlungen sind steuerlich limitiert die Direktversicherung: Produkt einer Lebensversicherungsgesellschaft; ähnlich wie Pensionskasse (insbesondere steuerlich) die Pensionsfonds: neuer Durchführungsweg, hohe Aktienquote zulässig, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein Für welche Art der betrieblichen Altersvorsorge sich ein Unternehmen entscheidet, hängt auch von der steuer- und bilanzrechtlichen sowie den unternehmenspolitische Gründen ab.