Börsenauftrag
Börsenlexikon
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Welche Daten müssen Börsenaufträge beinhalten?
Ein Börsenauftrag kann den Kauf- oder Verkaufsauftrag von Wertpapieren, der in Deutschland per Bank an die Börse gegeben wird beinhalten. Börsenaufträge müssen für ihre Gültigkeit unter anderem folgende Angaben enthalten:
- den Nennwert bzw. Anzahl der Wertpapierstücke
- die Wertpapierbezeichnung
- mit Kurslimitierung/ohne Kursvorgabe ( bestens, billigst, Stop-loss-Auftrag, Stop-buy-Auftrag),
- die Auftragsgeltungsdauer