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Börsenprospekt

Börsenlexikon

Welche Informationen sind ein einem Börsenprospekt enthalten?

Börsenprospekte sollen über geplante Einführungen an der Börse informieren. Vor der Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse, ist das entsprechende Unternehmen oder das dafür in Aktion tretende Kreditinstitut verpflichtet, die Öffentlichkeit über den geplanten Börsengang zu informieren. Diese Bekanntmachung erfolgt meist in überregionalen Zeitungen (Börsenpflichtblätter). Bei der Zulassung zu den wichtigeren und stärker regulierten Handelssegmenten besteht daher die Pflicht, ein Börsenprospekt (auch Emissionsprospekt genannt) vorzuweisen. Dieser Börsenprospekt muss unter anderem Informationen zum bisherigen und erwarteten Geschäftsverlauf enthalten. Auch die Produktpalette und die letzte Bilanz und vieles mehr sind vorgeschrieben und müssen im Börsenprospekt Erwähnung finden. Sollten falsche oder unzutreffende Angaben enthalten sein, können Ansprüche geschädigter Anleger gegenüber den die Emission betreibenden Beteiligten begründet werden.
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