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Börslicher Handel

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Wer ist der Vermittler von Aufträgen beim börslichen Handel?

Möchte ein Investor beispielsweise eine Verkaufsorder an die Börse geben,  wird dies Börslicher Handel genannt. Die Verkaufsorder läuft in das Auftragsbuch des zuständigen Maklers, das man ""Skontro"" nennt. Der Makler überprüft nun, ob ein anderer Anleger gerade im gleichen Produkt einen Gegenauftrag (hier: Kaufauftrag) hat und so ein Geschäft zustande kommen könnte. Damit der Makler beim börslichen Handel die Order des Kunden ausführen kann, ist er direkt mit dem Handelssystem des Emittenten verbunden. Somit erhält er sekündlich Kauf- und Verkaufskurse für alle Produkte und kann so die Kundenorder ausführen, sofern das Kundenlimit dies zulässt. Sollte ein anderer Investor an der Börse einen passenden Gegenauftrag stellen, wird der Makler prüfen, ob dessen Order eine bessere Ausführung für den ersten Kunden ergeben würde als der vom Emittenten gestellte Kurs. Sind beide Preise gleich, wird der Makler die beiden Kundenorders gegeneinander ausführen, bevor er die Preisstellung der Bank zur Orderausführung heranzieht. Eine weitere Besonderheit des börslichen Handels liegt darin, dass Makler an der Börse Limitorders entgegen nehmen können und diese für den Kunden überwachen. Allerdings ist die Ausführung solcher Limits im börslichen Handel für den Makler nicht verpflichtend und der Kunde hat keinen Rechtsanspruch gegen den Makler. Als Gegenstück zum börslichen Handel existiert ebenfalls der außerbörsliche Handel. Anleger können dann außerhalb der börslichen Handelszeiten direkt über ihre Depot führende Bank mit dem Emittenten handeln. Die Vorteile des börslichen Handels sind unter anderem, das Setzen von Limits, die Börsenaufsicht und die Preistranzparenz. Nachteile dagegen sind, kurze Handelszeiten, Maklercourtage, eventuelle Teilausführungen, um nur einige zu benennen.