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Bundesbank

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Welche Aufgaben hat die Bundesbank?

Die Bundesbank oder auch Deutsche Bundesbank wurde 1957 gemäß Artikel 88 Grundgesetz errichtet. Die Bundesbank entstand aus der Bank Deutscher Länder und den Landeszentralbanken, die bis 1957 rechtlich selbständig waren. Die Deutsche Bundesbank ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main und unterliegt keiner politischen Weisung, sondern ist unabhängig. Die Aufgaben der Bundesbank sind im Bundesbankgesetz festgelegt. Mit Beginn der Europäischen Währungsunion am 1.1.1999 sind die wichtigsten Aufgaben der Bundesbank auf die Europäische Zentralbank übertragen worden, insbesondere das Recht zur Banknotenausgabe. Die Bundesbank ist integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Bei der Erfüllung der Aufgaben des ESZB handelt die Bundesbank im Rahmen der vorgegebenen Leitlinien und Weisungen der EZB.