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Delisting

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Wie kommt es zum Delisting?

Delisting: Definition, Verfahren und Bedeutung

Delisting ist ein bedeutender Begriff im Zusammenhang mit börsennotierten Gesellschaften und bezeichnet den verwaltungsrechtlichen Vorgang, bei dem eine Aktiengesellschaft auf Antrag dauerhaft vom Börsenhandel ausgeschlossen wird. 

Was ist Delisting?

Delisting bezieht sich auf den Ausschluss einer börsennotierten Gesellschaft von der Börse. In Deutschland ist dies ein verwaltungsrechtlicher Vorgang, der dazu führt, dass die Aktiengesellschaft nicht mehr an der Börse gehandelt wird. Der Widerruf der Börsenzulassung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie der Nichterfüllung der Emittentenpflichten, der dauerhaften Unmöglichkeit eines ordnungsmäßigen Börsenhandels oder der bereits eingestellten Börsennotierung.

Verfahren des Delistings

Bei einem Delisting-Antrag einer Aktiengesellschaft ist zunächst die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Zudem müssen den Aktionären ein Kaufangebot für ihre Wertpapiere unterbreitet und die geplante Delisting-Maßnahme im Börsenpflichtblatt veröffentlicht werden. Dadurch erhalten die Anleger angemessene Zeit, um ihre Aktien noch vor dem Delisting an der Börse zu verkaufen.

Neben dem regulären Delisting per Antrag gibt es auch das sogenannte "kalte Delisting". Dabei bedienen sich Unternehmen verschiedener Strategien, um ihre Börsennotierung zu beenden. Eine Möglichkeit besteht darin, die Rechtsform in eine GmbH zu ändern oder die börsennotierte Gesellschaft mit einer nicht börsennotierten Gesellschaft zu verschmelzen.

Bedeutung des Delistings

Das Delisting einer Aktiengesellschaft hat erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen selbst sowie auf Investoren und Aktionäre. Ein Delisting kann beispielsweise aus finanziellen Gründen oder aufgrund strategischer Entscheidungen erfolgen. Für das Unternehmen bedeutet es, dass es nicht mehr den strengen Anforderungen der Börsenregulierung unterliegt und dadurch gewisse Vorteile wie geringere Transparenz- und Berichtspflichten hat.

Für Investoren und Aktionäre kann ein Delisting jedoch Nachteile mit sich bringen. Sie verlieren die Möglichkeit, ihre Aktien an der Börse zu handeln und müssen alternative Verkaufsmöglichkeiten finden. Zudem kann das Delisting Auswirkungen auf den Wert der Wertpapiere haben, da die Liquidität und Sichtbarkeit des Unternehmens reduziert werden.

 

Unter dem Delisting einer börsennotierten Gesellschaft versteht man in Deutschland einen verwaltungsrechtlichen Vorgang, bei dem eine börsennotierte Aktiengesellschaft auf Antrag dauerhaft vom Börsenhandel ausgeschlossen wird. Der Widerruf der Börsenzulassung durch die zuständige Zulassungsstelle kann bei Nichterfüllung der Emittentenpflichten erfolgen, außerdem falls ein ordnungsmäßiger Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden kann oder wenn die Börsennotierung bereits eingestellt wurde. Wird das Delisting von der Aktiengesellschaft selbst beantragt, so ist zunächst die Zustimmung der Hauptversammlung einzuholen und den Aktionären muss ein Kaufangebot für ihre Wertpapiere unterbreitet werden. Ein geplantes Delisting ist in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen um den Anlegern angemessene Zeit einzuräumen, ihre Aktien noch an der Börse zu verkaufen. Neben dem regulären Delisting per Antrag gibt es noch das sogenannte kalte Delisting, wobei sich Unternehmen verschiedener Strategien bedienen können, um die Börsennotierung zu beenden. Dazu gehört beispielsweise die Änderung der Rechtsform in eine GmbH oder aber die Verschmelzung der börsennotierten Gesellschaft auf eine nicht börsennotierte. Unabhängig von den oben genannten Verfahrensweisen gibt es in anderen Ländern andere Vorschriften für das Delisting, relativ bekannt ist beispielsweise die Regelung an der amerikanischen Computerbörse NASDAQ, bei der Unternehmen ein Delisting droht, nachdem der Aktienkurs 30 Tage ununterbrochen unter dem Wert von 1 US-Dollar notiert.