Diskontgeschäft

Börsenlexikon
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Was versteht man unter dem Diskontgeschäft?

Das Diskontgeschäft ist eine Form des Bankgeschäfts nach § 1 KWG. Die Diskontierung von Wechseln und Schecks zählen per Gesetz zum Diskontgeschäft. In der Praxis ist der Ankauf von Schecks mittlerweile sehr selten zu finden. Schecks werden entweder bei Einreichung dem Kunden mit der Bemerkung „Eingang vorbehalten“ gutgeschrieben oder zum Inkasso genommen und dann der Gegenwert nach Eingang gutgeschrieben. Das Diskontgeschäft der Banken besteht im Wesentlichen im Ankauf noch nicht fälliger Wechsel. Der zu Grunde zu legende Diskontsatz, welcher die Verzinsung für die Bank darstellt, richtet sich nach den Zinssätzen der Zentralbank und den damit verbundenen Refinanzierungssätzen. Im Diskontgeschäft sind aber noch weitere Kriterien von Relevanz, unter anderem die Bonität des Wechselverpflichteten, die Rediskontierbarkeit, die vorherige Geschäftsbeziehungen mit dem Wechseleinreicher.