Eigene Aktien

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Warum ist der Erwerb von eigenen Aktien in Deutschland untersagt?

Als eigene Aktien werden die Aktien bezeichnet, welche von einer Aktiengesellschaft ausgegebenen werden und diese sich auch in ihrem Eigentum befinden. Der Erwerb eigener Aktien ist in Deutschland grundsätzlich untersagt, da hierdurch aus wirtschaftlicher Sicht im entsprechenden Umfang Teile des haftenden Kapitals zurückgezahlt wird. Die Ausnahmen hierbei werden in § 71 (1) AktG wie folgt geregelt:
  • wenn der Erwerb notwendig ist, um einen schweren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden,
  • wenn die Aktien den Arbeitnehmern der Gesellschaft zum Erwerb angeboten werden sollen,
  • wenn der Erwerb geschieht, um Aktionäre nach § 305 Abs. 2 oder § 320 Abs. 5 abzufinden,
  • wenn auf die Aktien der Nennbetrag oder höhere Ausgabebetrag voll geleistet ist und der Erwerb unentgeltlich geschieht oder die Gesellschaft mit dem Erwerb eine Einkaufskommission ausführt,