Emissionskonsortium

Börsenlexikon
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Welches Ziel hat ein Emissionskonsortium?

Ein Emissionskonsortium wird bei Bedarf gegründet. Ein Emissionskonsortium hat das Ziel, eine Wertpapieremission an den Markt zu bringen. Im Normalfall ist eine der beteiligten Banken Konsortialführerin, manchmal teilen sich auch mehrere Banken diese Funktion des Konsortialführers. In Deutschland ist die Gründung eines Emissionskonsortiums der Regelfall. Das Emissionskonsortium fungiert meist als Übernahmekonsortium, d. h. die Emission wird gegen eine entsprechende Vergütung, die in Abhängigkeit vom Volumen, Standing der Emittentin, Kapitalmarktsituation - fest übernommen. Im Anschluss daran wird die Emission dann an den Markt gebracht. Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Platzierung kommen, so werden Restbestände zunächst in den Eigenbestand genommen und später erneut platziert. Bei Aktienemissionen müssen die jungen Aktien in der Regel erst den Altaktionären zum Bezug angeboten werden. Der Erfolg oder auch Misserfolg der Platzierung einer Emission hängt von der Platzierungskraft der Konsortialbanken ab und den Bedingungen der Emission inklusive des Emissionsvolumens vor dem Hintergrund der allgemeinen Kapitalmarktsituation und den Emissionsbedingungen. Um vor möglichen Regressen aus der Prospekthaftung geschützt zu sein und zur Vorbereitung der Börseneinführung, wird das Banken- bzw. Emissionskonsortium im Zusammenhang mit den Emissionsvorbereitungen die erforderlichen Prüfungen vornehmen und durchführen lassen.