Ertragsgleichheit p.a.

Börsenlexikon

Welche Information beinhaltet die Ertragsgleichheit p.a. bei Optionsscheinen?

Die Ertragsgleichheit p.a. gibt auf jährlicher Basis den Prozentsatz an, um den der Basiswert bis zur Fälligkeit des Call-Optionsscheins steigen muss, damit der Anleger beim Kauf des Optionsscheins die gleiche Wertsteigerung erzielt, wie beim unmittelbaren Kauf des Basiswertes. Dadurch, dass die Ertragsgleichheit pro Jahr angegeben wird, können Optionsscheine mit unterschiedlich langen Restlaufzeiten miteinander verglichen werden. Prinzipiell ist die Ertragsgleichheit p.a. eine Angabe, die dem Investoren die Entscheidung erleichtern soll, ob der Kauf einer Call Option dem Direktinvestment in den Basiswert vorzuziehen ist. Geht der Anleger davon aus, dass sich der Basiswert im Zeitraum bis zur Fälligkeit des Call-Optionsscheins besser entwickeln wird, als die Ertragsgleichheit p.a. des betrachteten Calls, dann ist der Optionsschein der Direktanlage in den Basiswert vorzuziehen, da die Kurssteigerung des Calls in dem Falle über der des Basiswertes liegen wird. Aufgrund der Tatsache, dass ein Privatanleger keine Leerverkäufe der Basiswerte durchführen kann, ist die Angabe der Ertragsgleichheit p.a. für den Kauf von Put Optionsscheinen, mit denen auf fallende Kurse gesetzt wird, nicht sinnvoll.
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