Finanzierungsschätze

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Gibt es einen Unterschied zwischen Bundesschatzanweisungen und Finanzierungsschätzen?

Finanzierungsschätze sind Wertpapiere des Bundes, die regelmäßig emittiert werden, um den Finanzierungsbedarf des Deutschen Staates zu decken. Es gibt sie mit Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten. Die Mindestanlagehöhe beläuft sich auf 500 €. Ein bedeutendes Merkmal der Finanzierungsschätze ist, dass sie der Abzinsung unterliegen. Das bedeutet, dass der Kaufpreis solcher Papiere sich aus dem Nennwert abzüglich dem Zins ergibt. Beispiel: Der Bund räumt bei der Emission neuer Finanzierungsschätze mit einer Laufzeit von einem Jahr einen Verkaufszinssatz in Höhe von 3 % ein. Will ein Anleger nach einem Jahr 1000 € ausgezahlt bekommen, muss er dieses Wertpapier für 970 € erwerben. Daraus ergibt sich für den Investor eine Rendite in Höhe von 3,09 %. Finanzierungsschätze werden nicht an der Börse gehandelt. Sie können allerdings von jeder Person, mit Ausnahme von Kreditinstituten, erworben werden. Eine vorzeitige Rückgabe ist nicht möglich. Aktuelle Konditionen können bei Banken, Sparkassen und bei der Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland erfragt werden.