Finanzinnovationen

Börsenlexikon
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Welchen Hintergrund haben die sogenannten Finanzinnovationen?

Die Begrifflichkeit der Finanzinnovationen wurde 1994 vom Bundesfinanzministerium für jene Wertpapiere eingeführt, mit denen steuerpflichtige Zinsen in steuerfreie Kursgewinne verwandelt werden konnten. Anleger erlangten mit Hilfe der Finanzinnovationen Steuervorteile, weil Kursgewinne im Gegensatz zu Zinseinkünften nach dem Überschreiten der zuletzt einjährigen Spekulationsfrist nicht versteuert werden mussten. Um die Steuerbegünstigung zu erreichen, können die Finanzinnovationen unter anderem mit variablen Zinssätzen oder mit einem Disagio ausgestattet sein. Laut Einkommensteuergesetz gehörten zu den Finanzinnovationen insbesondere Nullkupon Anleihen (Zerobonds), Anleihen mit abgetrennten Zinsscheinen (Stripped Bonds), Aktienanleihen, Floater (Gleitzinsanleihen) und Step Down Anleihen. Mit der Einführung der einheitlichen Abgeltungssteuer auf Zinserträge und Kursgewinne von 25 Prozent brachten die ehemalig als Finanzinnovationen bezeichneten Wertpapiere keine steuerlichen Vorteile mehr mit sich, weswegen diese Begrifflichkeit heute nicht mehr im deutschen Steuerrecht zu finden ist.