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Fondsvermögen

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Was beinhaltet das Fondsvermögen?

Als Fondsvermögen wird die Gesamtheit aller im Fonds befindlichen Vermögenswerte einschließ dem Barvermögen bezeichnet. Das Fondsvermögen zählt zum Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft, die den Fonds betreibt. Hieraus ergibt sich eine rechtliche Sonderstellung des Fondsvermögens. Im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft, die den Fonds aufgelegt hat, ist das Fondsvermögen geschützt. Das gesamte Fondsvermögen gehört den Anlegern und muss wenn die Gesellschaft insolvent wird und der Fonds nicht länger aufrechterhalten werden soll, an die Anleger ausgeschüttet werden. Diese Besonderheit des Fondsvermögens, garantiert den Anlegern, dass ihr bereitgestelltes Kapital ausschließlich für Investitionen des Fonds genutzt wird. Die Kapitalanlagegesellschaft darf das Fondsvermögen auch nicht selber verwalten, eine unabhängige Depotbank verwahrt das Fondsvermögen. Nur über die Depotbank kann der Fonds Investitionen tätigen. Dies ist eine weitere Maßnahme um das Anlegerkapital vor unberechtigten Übergriffen durch die Kapitalanlagegesellschaft zu schützen.