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Geisterstunde

Börsenlexikon

Welche Zeit wird an den Börsen als Geisterstunde bezeichnet?

Der Begriff "Geisterstunde" wird im Zusammenhang mit der Börse oft verwendet, um sich auf eine Zeit zu beziehen, in der der Handel sehr dünn ist und es wenig Aktivität auf dem Markt gibt. Die Geisterstunde kann auch als die Zeit bezeichnet werden, in der die meisten Börsen geschlossen sind und es keine aktiven Handelsaktivitäten gibt.

Geisterstunde findet zwischen regulärem Handel und Beginn nachbörslichen Handeln statt

Im Allgemeinen fällt die Geisterstunde auf den Zeitraum zwischen dem Ende des regulären Handels und dem Beginn des nachbörslichen Handels. Während der reguläre Handel an den meisten Börsen normalerweise zwischen 9:00 und 17:00 Uhr stattfindet, kann der nachbörsliche Handel bis spät in die Nacht hinein oder sogar rund um die Uhr geöffnet sein.

Während der Geisterstunde können die Kursbewegungen am Markt begrenzt sein und es kann schwierig sein, einen Käufer oder Verkäufer zu finden. Daher kann der Handel in diesem Zeitraum riskanter sein und höhere Spreads aufweisen, was zu höheren Handelskosten führen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Geisterstunde von Börse zu Börse unterschiedlich sein kann und dass es auch Ausnahmen geben kann, wenn bestimmte Ereignisse wie Quartalsberichte oder wichtige Ankündigungen die Handelsaktivität beeinflussen.

Geisterstunde wird an den Börsen die Zeit genannt, zu der viele wichtige Termingeschäfte weltweit auslaufen bzw. verfallen. Sie erreichen zur Geisterstunde also ihr Laufzeitende und werden abgerechnet. Dabei entscheidet sich beispielsweise, ob Termingeschäfte erfolgreich waren und es zu einer Auszahlung kommt oder ob sie wertlos verfallen. Da es sehr viele Derivate auf Finanztitel gibt, geht es dabei um eine Menge Geld. Deswegen versuchen viele Anleger im letzten Moment eine für sie günstige Kursbewegung der Basiswerte zu erreichen, damit die Termingeschäfte für sie positiv verlaufen. Als große Geisterstunde kann der Dreifache Hexensabbat bezeichnet werden, welcher viermal im Jahr, nämlich immer am dritten Freitag des letzten Monats eines Quartals stattfindet. Doch auch an jedem weiteren dritten Freitag im Monat verfallen weitere, allerdings weniger, Termingeschäfte. Diese Zeit wird als kleiner Verfallstag bezeichnet.

 

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