Genehmigtes Kapital

Börsenlexikon

Was ist eine Form der Kapitalerhöhung einer AG?

Das genehmigtes Kapital ist eine Form der Kapitalerhöhung einer AG gem. § 202AktG. De Vorstand einer AG wird durch die Hauptversammlung ermächtigt, innerhalb von längstens fünf Jahren eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien durchzuführen. Diese Ermächtigung erlaubt es dem Vorstand, den Zeitpunkt der Kapitalerhöhung auf die allgemeine Börsenlage und die konkrete Kapitalbedarfssituation abzustimmen. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf dabei die Hälfte des bisherigen Grundkapitals nicht überschreiten. Über die Bedingungen der Aktienausgabe und den Inhalt der Aktienrechte entscheidet allein der Vorstand. Die Entscheidung des Vorstandes bedarf lediglich der Zustimmung des Aufsichtsrates. Aus dem genehmigten Kapital können auch Belegschaftsaktien ausgegeben werden. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Bank kann das Bezugsrecht der Bankaktionäre ausgeschlossen werden.
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