Gezeichnetes Kapital

Börsenlexikon

Definition und Bedeutung

Das gezeichnete Kapital bezeichnet den Teil des Grundkapitals einer Gesellschaft, welches von den Aktionären oder Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft bei deren Gründung oder Erhöhung des Kapitals durch Zeichnung von Aktien oder Anteilen zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich somit um eine Einlage der Gesellschafter, die dem Unternehmen als Eigenkapital zur Verfügung steht.

Der Begriff "gezeichnetes Kapital" ist in Deutschland insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung von Kapitalgesellschaften relevant, da für die Gründung eine Mindesteinlage erforderlich ist, die als gezeichnetes Kapital bezeichnet wird. Bei der Gründung einer GmbH muss beispielsweise ein Mindestgezeichnetes Kapital von 25.000 Euro aufgebracht werden.

Formen des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital kann in unterschiedlichen Formen erfolgen. Eine Möglichkeit ist die Bareinlage, bei der der Gesellschafter einen Geldbetrag in die Gesellschaft einzahlt. Eine weitere Möglichkeit ist die Sacheinlage, bei der der Gesellschafter Sachwerte wie Grundstücke, Maschinen oder Patente in die Gesellschaft einbringt. Die Einbringung von Arbeitsleistungen oder Know-how ist hingegen nicht als Einlage anerkannt.

Das gezeichnete Kapital kann auch durch die Ausgabe von Aktien erfolgen. Hierbei wird das Grundkapital in eine bestimmte Anzahl von Aktien unterteilt, die von den Aktionären gezeichnet werden können. Die Aktien können dabei unterschiedliche Nennwerte und Rechte beinhalten.

Das gezeichnete Kapital im Jahresabschluss

Das gezeichnete Kapital ist im Jahresabschluss der Gesellschaft als Teil des Eigenkapitals auszuweisen. Dabei wird es in der Bilanz unter der Position "Gezeichnetes Kapital" oder "Grundkapital" ausgewiesen. Im Anhang des Jahresabschlusses muss außerdem auf die Rechte und Pflichten der Gesellschafter hingewiesen werden, die sich aus dem gezeichneten Kapital ergeben.

Fazit

Das gezeichnete Kapital ist ein wichtiger Bestandteil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft und wird von den Gesellschaftern durch die Einlage von Bareinlagen, Sacheinlagen oder Aktien bereitgestellt. Die Höhe des gezeichneten Kapitals ist insbesondere bei der Gründung von Kapitalgesellschaften von Bedeutung und muss eine Mindesteinlage erreichen. Im Jahresabschluss wird das gezeichnete Kapital als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital ist das nominelle Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft. Gemäß § 272 Abs. 1 HGB ist es das Kapital, auf welches die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Als Grundkapital wird das gezeichnete Kapital bei Aktiengesellschaften bezeichnet. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) wird vom Stammkapital gesprochen. Das gezeichnete Kapital wird in der Bilanz auf der Passivseite als Nominalkapital von Kapitalgesellschaften (Grundkapital der AG bzw. Stammkapital der GmbH) ausgewiesen. Unvollständig eingezahlte Beträge des gezeichneten Kapitals sind auf der Aktivseite (Aktiva) der Bilanz als Forderungen auszuweisen.

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