Handelsregister

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Wer ist verpflichtet, sich ins Handelsregister einzutragen?

Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis eines Amtsgerichts (Registergerichts), das über die maßgeblichen Rechtsverhältnisse von Unternehmen informiert. In ihm sind alle Vollkaufleute und Handelsgesellschaften eingetragen. Sowohl die Eintragung als auch Veränderungen und Löschungen sind öffentlich in beglaubigter Form durchzuführen. Das Handelsregister gliedert sich in zwei Abteilungen. Abteilung A beinhaltet alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OHG, KG). In Abteilung B sind alle Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) gelistet. Das Handelsregister beinhaltet Informationen über den Namen, den Sitz, die Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand, vertretungsberechtigten Personen, die Rechtsform sowie über das Grund- oder Stammkapital des Unternehmens. Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich, sprich die Einsicht ist jedem gestattet, ohne einen Nachweis über rechtliches beziehungsweise berechtigtes Interesse erbringen zu müssen. Es wird vom jeweiligen Amtsgericht geführt.