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Hypothek

Börsenlexikon

Worin besteht der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?

Die Hypothekzählt zu den Grundpfandrechten. Eine Hypothek (griechisch für Unterpfand) berechtigt den Hypothekar (Hypothekengläubiger), sich aus dem Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung des, durch die Hypothek belasteten, Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, soweit er eine Forderung gegen den Schuldner hat, welche durch diese Hypothek besichert ist. Im Bankwesen werden Hypotheken als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt, wobei sie in der Praxis schon weitgehend durch die Grundschuld verdrängt werden. Rechtlich gesehen, ist eine Hypothek ein beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück. Durch eine Hypothek ist das Grundstück an den Gläubiger verpfändet. Existieren mehrere Hypotheken auf einem Grundstück, haben diese einen festen Rang, nach dem die Hypothekengläubiger befriedigt werden. Umgangssprachlich wird häufig nicht nur das Grundpfandrecht, sondern auch das damit verbundene Darlehen (Hypothekendarlehen) als Hypothek bezeichnet.
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