Immobilienfonds

Börsenlexikon

Welche Arten von Immobilienfonds gibt es?

Bei Immobilienfonds handelt es sich um Grundstücksfonds, d.h. um Anlagegesellschaften, bei denen die Kapitalanlage im Wesentlichen aus Grundstücken und Gebäuden besteht. Die Immobilienfonds werden in Deutschland in zwei Arten eingruppiert. Das sind zum einen die offenen Immobilienfonds und zum anderen die geschlossenen Immobilienfonds. 1. Offene Immobilienfonds: Das Gesamtvolumen aller möglichen, auszugebenden Anteile ist unbegrenzt. Sie sind dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften unterstellt und haben besondere Vorschriften hinsichtlich ihrer Anlagepolitik zu beachten. Die Verwaltung der Grundstücks-Sondervermögens-Fonds erfolgt durch die Kapitalanlagegesellschaft. Die Anteile von offenen Immobilienfonds sind übertragbar und verfügen ein Recht zur Rücknahme durch die Anlagegesellschaften zu den täglich veröffentlichten Rücknahmepreisen. Die ausgeschütteten Gewinne sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. 2. Geschlossene Fonds: Das Grundstückssondervermögen wird zur Zeichnung durch Anleger einmalig aufgelegt. Die zu finanzierenden Liegenschaften stehen von vornherein fest und können aus Gründen der Risikostreuung aus einem oder mehreren Objekten bestehen. Beim Bruchteils-Eigentums-Fonds wird der Anleger grundbuchrechtlich abgesichert, wodurch beim Zweiterwerb die Zahlung von Grunderwerbsteuer fällig. wird. Bei dieser Form des geschlossenen Immobilienfonds erwirbt der Zeichner bei einer Kommanditgesellschaft einen Teil des üblicherweise von Kreditinstituten treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteils, wodurch Grunderwerbsteuer beim Zweiterwerb nicht fällig wird.

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