Inhaberpapier

Börsenlexikon
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Welche Wertpapiere sind Inhaberpapiere?

Ein Inhaberpapier ist ein Wertpapier, das den jeweiligen Besitzer als Eigentümer und Forderungsberechtigten, des in der Wertpapierurkunde verbrieften Rechts, legitimiert. Das verbriefte Recht wird beim Inhaberpapier durch Übereignung des Papiers übertragen. Dieser Sachverhalt ist in § 929 (1) BGB nachzulesen. Der Besitzer des jeweiligen Inhaberpapiers gilt als Eigentümer, es sei denn, ihm kann das Gegenteil nachgewiesen werden. Inhaberpapiere können zum Beispiel Effekten oder Schecks sein.