Investmentgesellschaft

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Welche Gesellschaftsformen können Investmentgesellschaften haben?

Investmentgesellschaften sind Unternehmen, die Kapital von Anlegern sammeln und dieses Geld in verschiedene Anlageformen investieren, um Renditen zu erzielen. Sie bieten individuellen Anlegern die Möglichkeit, in ein diversifiziertes Portfolio von Wertpapieren zu investieren, ohne direkt in einzelne Wertpapiere investieren zu müssen. Die Investmentgesellschaften verwalten diese Gelder professionell und im Interesse der Anleger.

Gesellschaftsformen, die Investmentgesellschaften annehmen können

Es gibt verschiedene Gesellschaftsformen, die eine Investmentgesellschaft annehmen kann. Die häufigsten Formen sind:

  1. Investmentaktiengesellschaft (Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital, Investmentaktiengesellschaft mit festem Kapital): Dies sind Kapitalgesellschaften, deren Anteile in Form von Investmentanteilen gehalten werden. Die Anleger kaufen Anteile an der Gesellschaft und werden dadurch Miteigentümer des Fonds.

  2. Investmentkommanditgesellschaft (Investment-KG): Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft, bei der es sowohl Komplementäre (personenbezogene Haftung) als auch Kommanditisten (beschränkte Haftung) gibt. Die Kommanditisten beteiligen sich als Anleger und haften nur in begrenztem Umfang für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Die Struktur einer Investmentgesellschaft umfasst in der Regel folgende Elemente:

  • Fondsmanager: Das Unternehmen, das den Investmentfonds verwaltet und für die Auswahl und Verwaltung der Anlagen verantwortlich ist.

  • Anlageausschuss: Ein Gremium von Fachleuten, das dem Fondsmanager bei Anlageentscheidungen und Strategien unterstützt.

  • Anleger: Personen oder Institutionen, die Geld in den Investmentfonds investieren.

  • Verwahrstelle: Eine unabhängige Institution, die die Vermögenswerte des Fonds hält und überwacht, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen entsprechen.

Merkmale und Funktionen von Investmentgesellschaften

Investmentgesellschaften haben verschiedene Funktionen und Merkmale:

  • Professionelle Vermögensverwaltung: Investmentgesellschaften verfügen über erfahrene Finanzexperten, die das investierte Kapital im besten Interesse der Anleger verwalten und eine breite Palette von Anlagestrategien anwenden.

  • Diversifikation: Durch den Kauf von Anteilen an einem Investmentfonds erhalten Anleger Zugang zu einem breiten Portfolio von Wertpapieren, was die Risiken durch Diversifikation reduzieren kann.

  • Liquidität: Investmentgesellschaften bieten in der Regel eine hohe Liquidität, da Anleger ihre Anteile an den Fonds zurückgeben und ihr investiertes Kapital zurückfordern können, normalerweise zu aktuellen Marktpreisen.

  • Regulierung: Investmentgesellschaften unterliegen strengen rechtlichen Vorschriften und werden von Aufsichtsbehörden überwacht, um sicherzustellen, dass sie im besten Interesse der Anleger handeln und transparente Berichterstattung bieten.

  • Transparenz: Investmentgesellschaften geben regelmäßig Berichte über die Wertentwicklung des Fonds, die Kosten und Gebühren sowie die zugrunde liegenden Vermögenswerte heraus, um den Anlegern Transparenz zu bieten.

Investmentgesellschaften bieten eine bequeme Möglichkeit für Anleger, in verschiedene Anlageklassen zu investieren und von professioneller Vermögensverwaltung zu profitieren, ohne einzelne Wertpapiere selbst auswählen und verwalten zu müssen.

Eine Investmentgesellschaft (auch Investment-Trust, Kapitalanlagegesellschaft) definiert ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck es ist, einen oder mehrere Investmentfonds zu verwalten. Deutsche Investmentgesellschaften werden als Kapitalanlagegesellschaften bezeichnet. Die Ausrichtung ihres Geschäftsbereich ist darauf spezialisiert, das bei ihnen eingelegte Geld, im eigenen Namen, für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger, nach dem Grundsatz der Risikomischung, in Wertpapieren oder Grundstücken, gesondert vom eigenen Vermögen, anzulegen.Die sich daraus ergebenden Rechte der Einleger (Anteilseigner) sind in Form von Urkunden (Anteilsscheine) auszustellen (§ 1 Abs. 1 KAGG, Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften).Primär dient die Investmentgesellschaft der Kapitalanlage und hat nur eine mittelbare Finanzierungsfunktion. Die Eigentumsrechte und Beziehungen zwischen der Investmentgesellschaft und den Anteilseignern können unterschiedlich, in Vertrags- und Gesellschaftsform, gestaltet werden.

Bei der Gesellschaftsform wird das Verhältnis zwischen Anleger und Investmentgesellschaft durch ein Rechtsinstitut bestimmt. Somit wird die Investmentgesellschaft (zum Beispiel Aktiengesellschaft) durch die Kapitalanleger getragen. Sowohl das Unternehmenskapital als auch das Fondsvermögen bilden eine Einheit. Bei der Vertragsform bilden das Gesellschaftsvermögen der Investmentgesellschaft und das, den Anlegern zustehende, Fondsvermögen zwei getrennte Vermögensmassen. Dadurch kann eine Investmentgesellschaft mehrere, verschieden gestaltete Fonds auflegen. Durch eine unterschiedliche Regelung der Eigentumsverhältnisse am Fondsvermögen ergeben sich zwei mögliche Vertragsvarianten. Zum einen gibt es die Treuhandlösung, bei der die Anteilseigner einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Investmentgesellschaft, auf das treuhänderisch verwaltete Vermögen, besitzen. Die zweite Möglichkeit ist die Miteigentumslösung, bei der die Anteilseigner Miteigentümer des Fondsvermögens, nach Bruchteilen, sind (bevorzugte Variante in deutschsprachigen Ländern).

Nach der Art des Kapitalaufbaus unterscheidet man Unternehmen, welche von ihren Kunden angelegte Gelder in einem gesonderten Fonds verwalten und im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung, nach dem Grundsatz der Risikostreuung, anlegen. Entsprechend ihrer Anlage erhalten die Kunden eine bestimmte Anzahl an Investmentzertifikaten (Anteilsschein), mit denen das Miteigentum am Fondsvermögen verbrieft wird. Durch Ausgabe immer neuer Anteile kann der Fonds theoretisch unbegrenzt wachsen. Die wichtigsten Fondsarten sind Wertpapier- und Immobilienfonds. Tätigkeit und Überwachung von Investmentgesellschaften sind im Investmentgesetz geregelt und werden von der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörde überwacht. Bei Neuauflage eines Fonds muss auch dieser genehmigt werden. Außerdem müssen die aktuellen Preise der Anteile regelmäßig veröffentlicht werden.