Kommanditaktionär

Börsenlexikon
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Wie wird der Aktionät einer Kommanditgesellschaft genannt?

Der Begriff Kommanditaktionär bezeichnet einen Aktionär einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die Beteiligung des Kommanditaktionärs beschränkt sich auf das in Aktien aufgeteilte Grundkapital der Gesellschaft. Der Kommanditaktionär ist in seinen Rechten den Aktionären einer klassischen Aktiengesellschaft ebenbürtig und haftet somit nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die Haftung eines Kommanditaktionärs beschränkt sich auf die Höhe der geleisteten Einlage.