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Kompensation

Börsenlexikon
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Besteht bei Banken die Möglichkeit von Kompensationsgeschäften?

Führt eine Bank Kauf- und Verkaufsaufträge desselben Wertpapiers, ohne Weiterleitung an die Börse, durch Verrechnung der verschiedenen Geschäfte, aus, wird von einer Kompensation gesprochen. Größere Banken, die viele einzelne Wertpapierdepots verwalten, erhalten täglich von verschiedenen Kunden Kauf- oder Verkaufsaufträge in denselben Wertpapieren. Wenn sich ein Kunde von Aktien eines Unternehmens trennen möchte, ein anderer Kunde Interesse an Aktien derselben Firma zeigt und diese erwerben möchte, dann kann die Bank auf die Ausführung der Aufträge an der Börse, ganz oder teilweise, verzichten. Stattdessen nimmt sie eine interne Verrechnung, die Kompensation vor. Dadurch werden die Verkäufe des einen Kunden mit den Käufen des anderen Anlegers kompensiert. Die Möglichkeit zur Kompensation besteht in Deutschland meist nur theoretisch, da die Banken Geschäfte dieser Art über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ausschließen. Dort ist zumeist festgesetzt, dass die Aufträge der Kunden, zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, direkt an der Börse platziert werden müssen. Die Kunden haben aber die Möglichkeit, ihrer Bank eine anders lautende Weisung zu erteilen, wodurch eine Kompensation mit Aufträgen anderer Kunden möglich werden kann. Abgesehen von einigen Ausnahmen, hat die Kompensationspraxis im Wertpapierhandel für private Kunden praktisch keine Bedeutung.