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Als Konsolidierung (auch: Konsolidation) wird die Entfernung konzerninterner Beziehungen im Konzernabschluss bezeichnet. Bei der Konsolidierung werden diejenigen Verpflichtungen eliminiert, die nicht gegenüber konzernfremden Dritten bestehen (konzerninterne Verpflichtungen) bzw. werden nur Gewinne bilanziert, die durch konzernfremde Dritte generiert wurden (Außengewinne). Durch die Konsolidierung werden Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, aus Sicht der wirtschaftlichen Einheit, zur Verfügung gestellt und entsprechende Makel des Einzelabschlusses, die sich aus der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen ergeben, beseitigt. Von einer Vollkonsolidierung spricht man, wenn die Jahresabschlüsse der einzelnen Unternehmen so zusammen gefasst werden, als ob es sich um ein Gesamtunternehmen handelt.