Kontrollmitteilung

Börsenlexikon
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Wer erstellt Kontrollmitteilungen?

Kontrollmitteilungen werden von Prüfern erstellt. Festgelegt sind Kontrollmitteilungen in der Abgabenordnung. Bei einer Aussenprüfung werden auch Verhältnisse anderer Personen festgestellt und ausgewertet, das bedeutet, wenn bei der Prüfung eines Steuerpflichtigen Tatsachen festgestellt werden, die für die Besteuerung einer weiteren Person erheblich sind, darf der Prüfer die so genannte Kontrollmitteilung erstellen. Diese wird dann dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt und von diesem überprüft. Auch im internationalen Steuerrecht können auf der Grundlage der OECD Musterabkommen Kontrollmitteilungen erstellt werden. Diese Kontrollmitteilungen dienen der Aufklärung internationaler Geschäftstätigkeiten.