Mehrstimmrechtsaktien

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Was sind Mehrstimmrechtsaktien?

Eine Mehrstimmrechtsaktie beinhaltet bei gleichem Nennbetrag, wie eine Stammaktie, ein mehrfaches Stimmrecht. Soweit die Mehrstimmrechtsaktien, vor in Kraft treten des AktG 1937, ausgegeben worden sind, haben sie weiterhin Gültigkeit, aber § 5Abs. 2 EGAktG von 1965 räumt der Hauptversammlung das Recht ein, mit der Mehrheit von drei Vierteln des, bei der Beschlussfassung vorhandenen, Grundkapitals die Beseitigung oder Beschränkung der Mehrstimmrechtsaktien zu beschließen. Die bestehenden Mehrstimmrechtsaktien haben in den seltensten Fällen als Finanzierungsinstrument gedient, sondern sie sollten eine Veränderung der Stimmenverhältnisse in der Hauptversammlung, zugunsten ihrer Inhaber (ohne entsprechende Kapitalbeteiligung), herbeiführen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wurden sie in der Regel als vinkulierte Namensaktion ausgegeben.