Minderheitsanteile

Börsenlexikon
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Besitzt der Eigentümer von Minderheitsanteilen alle Rechte, wie der mit Mehrheitsanteilen?

Bei den Minderheitsanteilen handelt es sich um Anteilsscheine eines einzelnen Aktionärs oder eine Gruppe von Aktionären, die nicht die absolute Mehrheit besitzen. Mit dem Kauf der Minderheitsanteile erwirbt auch der sogenannte Minderheitsaktionär erstmals die Rechte, die im Aktiengesetz festgelegt sind oder durch die Gesellschaft garantiert werden. Da der Eigentümer der Minderheitsanteile nicht die Stimmrechtsmehrheit besitzt, ist sein Stimmrecht in dem Sinne eingeschränkt, dass er keine gewichtende Entscheidungsgewalt besitzt. Die anderen Rechte stehen ihm jedoch in vollem Umfang zur Verfügung. Im Falle der Liquidation und eines Liquidationserlöses, wird geprüft, ob der Minderheitsaktionär einen angemessenen Anteil daran erhält.