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Mindesteinschuss

Börsenlexikon
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Bei welcher Art von Geschäften muss ein Mindesteinschuss gewährleistet bleiben?

Der Mindesteinschuss (auch Maintenance Margin genannt) beschreibt die Mindesthöhe, die der Wert einer Sicherheitsleistung, bei einem Terminkonto, nicht unterschreiten darf. Dabei kann es passieren, dass durch Verluste im Termingeschäft der Geldbetrag soweit sinkt, dass er unter den Mindesteinschuss sinkt. Das ist der Betrag, bei dessen Unterschreitung es zu einem sogenannten Margin Call kommt. Der Margin Call verpflichtet den Marktteilnehmer, das Konto wieder bis zur Initial Margin (Ersteinschuss) aufzustocken. Kommt der Kontoinhaber der Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist das Brokerhaus autorisiert, die darauf verbuchten Positionen umgehend in einem Umfang zu liquidieren, welcher eine ausreichende Deckung der übrig bleibenden Nettoposition, auf dem betreffenden Konto, gewährleistet. Das bedeutet, dass er, wenn er dazu nicht in der Lage ist, zum Exit aus dem Termingeschäft durch den Broker gezwungen wird und die Position glatt gestellt wird. Ein Unterschreiten des Mindesteinschusses bedeutet dementsprechend immer eine Verpflichtung, monetäre Ausgleichszahlungen an den Broker leisten zu können. Die Höhe des Mindesteinschusses entspricht im Allgemeinen etwa 75 Prozent des Ersteinschusses.