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Mindestschluss

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Gibt es eine Mindeststückzahl von Wertpapieren beim Abschluss einesBörsengeschäfts?

Als Mindestschluss wird der Mindestbetrag oder die Mindeststückzahl von Wertpapieren beim Abschluss eines Börsengeschäfts bezeichnet. Allerdings wurde der Mindestschluss an allen Parkettbörsen in Deutschland aufgehoben, sodass auch eine einzige Aktie gehandelt werden kann. Der Skontroführer muss dafür Sorge tragen, dass keine Preisverzerrungen auftreten. Im XETRA-System werden illiquide Aktien nicht fortlaufend, sondern in einer Auktion gehandelt, um hier ebenfalls faire Preise zu sichern. Der fortlaufende Handel erfordert jedoch einen Mindestschluss.