Mindestzeichnungssumme

Börsenlexikon
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Mit welchem Kapital muss sich ein potentieller Anleger mindestens beteiligen?

Die Mindestzeichnungssumme stellt den Betrag dar, mit dem sich ein potentieller Anleger wenigstens am Eigenkapital einer Fondsgesellschaft beteiligen muss. Diese Mindestzeichnungssumme ist in der Satzung der Fondsgesellschaft vertraglich verankert. Allzu geringe Mindestzeichnungsbeträge sind für den Anleger generell eher von Nachteil, da in diesen Fällen die anteiligen Verwaltungskosten häufig in einem überproportionalen Verhältnis zu den anteiligen Fondserträgen des Beteiligten stehen.