Niedrigzinsanleihe

Börsenlexikon

Wann werden Wertpapiere als Niedrigzinsanleihen bezeichnet?

Festverzinsliche Wertpapiere, deren verbriefter Zins (Nominalzins) unter den marktüblichen Konditionen für Wertpapiere der gleichen Risikoklasse liegt, werden als Niedrigzinsanleihe bezeichnet. Die Differenz zwischen dem Nominalzins und dem Marktzins erklärt sich durch den niedrigeren Ausgabekurs der Niedrigzinsanleihen. Diese sind daher vor allem aus steuerlicher Sicht interessant, da Kursgewinne von Niedrigzinsanleihen, unter bestimmten Voraussetzungen, nicht versteuert werden müssen. Es wird von einer Niedrigzinsanleihe gesprochen, wenn der Nominalzins etwa ein bis zwei Prozentpunkte oder mehr unter dem Marktzins liegt. Im Extremfall beträgt der Nominalzins Null. In diesem Fall wird von einer Sonderform der Niedrigzinsanleihe gesprochen, diese nennt sich Nullkupon-Anleihe.
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